Winterdienst

Professioneller Räum- und Streudienst

Regionaler Service bei Schnee und Glätte

Während der Wintermonate ist unser Winterdienst rund um die Uhr in Bereitschaft. Wenn Schnee und Frost vorhergesagt sind, gehen wir automatisch zu unseren Stammkunden. Wir halten alle geltenden Schneeräumungsvorschriften laut gültiger Straßensatzung ein und sorgen so dafür, dass sich alle Bewohner und Passanten sicher und problemlos auf den Außenbereichen des Grundstücks bewegen können.

Sicherheit im Winter ist essentiell. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für Unfälle, die durch nicht geräumte oder gestreute Wege entstehen können. Doch keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Empfangen Sie den Winter mit Gelassenheit, indem Sie frühzeitig eine Winterdienstvereinbarung mit uns treffen. Wir agieren proaktiv und in enger Absprache mit Ihnen, um sicherzustellen, dass alles rund um Ihr Eigentum winterfest gemacht wird. So können wir gewährleisten, dass Wege und Zufahrten stets schnee- und eisfrei sind, damit Sie und andere sicher unterwegs sind.

Gemäß der örtlichen Gesetzgebung wurde klargestellt, dass Sie als Grundstückseigentümer für die Schnee- und Salzbeseitigung auf folgenden Flächen verantwortlich sind:

  • Gehwege und Fußwege vor Ihrem Grundstück
  • Eingänge und Treppen
  • Zugang zu Briefkästen
  • Zugang zu Abfallbehältern und deren Umgebung
Auf einen Klick die schnelle Übersicht

Informationen zu Straßen­reinigung und Winterdienst

Wer für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig ist, ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der zuständigen Kommune.

Winterdienst Lieven

Dort klären sich die folgenden Fragen:

  1. Wer ist für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig?
  2. Was umfasst die Straßenreinigungspflicht?
  3. Wer ist für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns verantwortlich?
  4. In welchem Umfang ist zu reinigen?
  5. Darf ich Laub vom Gehweg auf die Straße kehren?
  6. Darf ich die Reinigungspflicht auf Mieter übertragen?
  7. Wer reinigt bei Abwesenheit?
  8. Was passiert, wenn jemand seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt?

Regionale Straßenreinigungssatzungen:

Stadt KölnStadt BonnStadt KönigswinterStadt BornheimStadt ErftstadtStadt SiegburgStadt BrühlStadt Sankt AugustinStadt TroisdorfStadt Euskirchen

Interesse an einer Zusammen­arbeit?

Wir sind bereit.

Professionell, sauber, zuverlässig. Unser Winterdienst.

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Unsere Kunden

Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen zählen zu unserem Kundenstamm.