Professioneller Räum- und Streudienst
Regionaler Service bei Schnee und Glätte
Sicherheit im Winter ist essentiell. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für Unfälle, die durch nicht geräumte oder gestreute Wege entstehen können. Doch keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Empfangen Sie den Winter mit Gelassenheit, indem Sie frühzeitig eine Winterdienstvereinbarung mit uns treffen. Wir agieren proaktiv und in enger Absprache mit Ihnen, um sicherzustellen, dass alles rund um Ihr Eigentum winterfest gemacht wird. So können wir gewährleisten, dass Wege und Zufahrten stets schnee- und eisfrei sind, damit Sie und andere sicher unterwegs sind.
Gemäß der örtlichen Gesetzgebung wurde klargestellt, dass Sie als Grundstückseigentümer für die Schnee- und Salzbeseitigung auf folgenden Flächen verantwortlich sind:
- Gehwege und Fußwege vor Ihrem Grundstück
- Eingänge und Treppen
- Zugang zu Briefkästen
- Zugang zu Abfallbehältern und deren Umgebung
Auf einen Klick die schnelle Übersicht
Informationen zu Straßenreinigung und Winterdienst
Wer für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig ist, ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der zuständigen Kommune.
Dort klären sich die folgenden Fragen:
- Wer ist für die Straßen- und Gehwegreinigung zuständig?
- Was umfasst die Straßenreinigungspflicht?
- Wer ist für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns verantwortlich?
- In welchem Umfang ist zu reinigen?
- Darf ich Laub vom Gehweg auf die Straße kehren?
- Darf ich die Reinigungspflicht auf Mieter übertragen?
- Wer reinigt bei Abwesenheit?
- Was passiert, wenn jemand seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt?
Regionale Straßenreinigungssatzungen:
Stadt Köln, Stadt Bonn, Stadt Königswinter, Stadt Bornheim, Stadt Erftstadt, Stadt Siegburg, Stadt Brühl, Stadt Sankt Augustin, Stadt Troisdorf, Stadt Euskirchen
Interesse an einer Zusammenarbeit?
Wir sind bereit.
Professionell, sauber, zuverlässig. Unser Winterdienst.